- Jedes Mitglied kann im Jahr zwei Gastangler mit an das Vereinsgewässer bringen.
- Der gleiche Gastangler darf aber nur zweimal im Jahr am Vereinsgewässer angeln.
- Das Mitglied, das einen Gastangler mitbringt, hat sofort nach Hüttenöffnung beim Hüttenwirt zu melden.
Zwecks: Kontrolle des gültigen Jahresfischereischeins des Gastanglers
Entrichtung einer Gebühr von € 10
Erfassung in einer Gastanglerliste
- Die Zeit des Gastangelns ist auf 24 Stunden beschränkt.
- Für den Gast sind ein Raubfisch und ein Friedfisch oder zwei Friedfische frei. Weißfische sind unbeschränkt.
- Der Gast darf mit zwei Ruten fischen und hat sich an die Gewässerordnung zu halten. Es darf mit einer Rute auf Raub und einer Rute auf Friedfisch oder mit zwei Ruten auf Friedfisch geangelt werden.
- Verantwortlich für das Verhalten des Gastes ist das einladende Vereinsmitglied.