Angelsportverein

Vorteile

  • Alle Mitglieder, aktive, inaktive oder fördernde Mitglieder, können das Vereinsgelände für kleine private Feiern nutzen, einschließlich des Grills und der vorderen Hütte.
  • Alle Mitglieder, ob aktiv, inaktiv oder fördernd, haben Zugang zu anderen Bereichen auf unserem Vereinsgelände, die nur für Mitglieder reserviert sind.
  • Unsere jugendlichen Mitglieder werden in ihrer Entwicklung als Angler von zwei Jugendwarten umfassend unterstützt.
  • Die Gewässerwarte organisieren zahlreiche Veranstaltungen, bei denen unsere Mitglieder gemeinsam angeln können, wie zum Beispiel Bestandsfischen mit Erwachsenen, Nachtangeln, Wallerangeln oder die jährlichen Forellenangeltage.
  • Der Beitritt zu unserem Verein bedeutet auch eine automatische Mitgliedschaft im Deutschen Angelfischerverbandes e.V.

Gebühren

Zum Vereinseintritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 150,- erhoben.

Jugendliche (vor der Vollendung des 18. Lebensjahres) sind von der Zahlung der Aufnahmegebühr befreit!

Von allen Mitgliedern wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben.

Darüber hinaus wird von volljährigen aktiven Mitgliedern für die Berechtigung zum Fischfang eine jährliche Besatzgebühr erhoben.

Auch bei unterjährigen Ein- und Austritten, sowie Änderungen des Mitgliedsstatus (Aktiv, inaktiv, Fördermitglied) sind immer die jährlichen Beiträge fällig!

a) Volljährige aktive Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von € 35,- und einen Besatzbeitrag von € 65,-

b) Aktive Jugendliche zahlen einen Jahresbeitrag von € 35,-

c) Inaktive und Fördermitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von € 35,-

Arbeitsstunden 

Die Arbeitsstunden sind erforderlich für die Pflege und Unterhaltung des Vereinsgewässers, des Vereinsgeländes und der Liegenschaften, sowie für die Durchführung des Hüttendienstes und der Feste (1, Mai, Pfingsten, Zwiebelmarkt u.a.).

a) Jedes arbeitsfähige Mitglied ist verpflichtet, 25 Arbeitsstunden jährlich abzuleisten.

b) Jugendliche vom 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind verpflichtet 10 Arbeitsstunden jährlich abzuleisten.

c) Fördermitglieder sind von der Leistung von Arbeitsstunden befreit.

Mitglieder, die aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen keine Arbeitsstunden ableisten können, können beim Vorstand einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von den Arbeitsstunden stellen. Gegebenenfalls sind die Gründe durch Atteste etc. zu belegen.

Arbeitspflichtige Mitglieder, die Ihre Arbeitsstunden nicht ableisten, sind je nicht geleisteter Arbeitsstunde zur Zahlung einer Umlage verpflichtet. Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden dem Mitglied € 30,- pro Stunde berechnet und abgebucht.

Griesheim den 15.11.2023                                                                             Gültig ab 01.01.2024

Der Vorstand